An erster Stelle möchten wir anmerken, dass das Fernstudium Wirtschaftsingenieur steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn das Fernstudium als Zweitstudium absolviert wird, können die Kosten als Werbeausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt seit 2009 auch für Fernstudenten, die ein Erststudium absolvieren, nachdem dem Fernstudium eine Berufsausbildung vorausgegangen ist. Wird das Fernstudium direkt nach dem Schulabschluss angestrebt, können die Studiengebühren als Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Genaue Informationen hierzu werden auch durch die Förderdatenbank zur Verfügung gestellt.
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