Eine weitere Möglichkeit der Förderung und Studienfinanzierung ist das Aufstiegsstipendium, das unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung verliehen wird. Auch Studenten, die ihr Studium bereits begonnen haben, können sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung informieren, ob ein nachträgliches Aufstiegsstipendium möglich ist. Hierzu darf das zweite Semester jedoch noch nicht abgeschlossen sein.
Berufstätige, die unter 25 Jahre alt sind und eine besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung abgelegt haben, können versuchen, ein Weiterbildungsstipendium zu erhalten. Das Weiterbildungsstipendium wird von der Stiftung Begabtenförderung unter bestimmten Voraussetzungen vergeben. Nähere Auskünfte zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Cusanuswerk, dem evangelischen Studienwerk, der Heinrich-Böll-Stiftung oder der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.